Mietbedingungen

Unser Angebot unterliegt nachstehenden Bedingungen und seiner jeweils gültigen Fassung. Unsere Hausordnung ist Bestand der Mietbedingungen

1. Mit Ihrer Reiseanmeldung (schriftlich, telefonisch, per Internet oder eMail) bieten Sie uns den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an (Buchung). Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und von uns schriftlich zugesagt oder, wenn eine Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Mietbedingungen und der Hausordnung für unsere Ferienwohnungen.

4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

5. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein.

6. Die angegebenen Preise sind gerechnet je Tag und Wohnung bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens 7 Tagen. Bei kürzeren Aufenthalten kann ein Kurzübernachtungszuschlag erhoben und eine Endreinigung in Rechnung gestellt werden. Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet Heizung, Wasser, Strom und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung ist nicht zu leisten. Den gesamten Mietpreis bezahlen Sie bei Ihrer Ankunft und dem Bezug der Wohnung.

7. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter, 50% des vereinbarten Preises für die Mietausfallzeit (nicht anderweitig vermietbare Zeit) zu verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

8. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der angegebenen max. Personenzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung haben die Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen sofort abzuweisen und für die bisherige Mietdauer einen Aufpreis zu verlangen.

9. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen und Hausordnung einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Die Beweispflicht des Nichtverschuldens obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldensunfähige Kinder.

10. Die Ferienwohnung wird in sauberem Zustand und voll eingerichtet übergeben. Der Mieter wird gebeten, bei Bezug der Wohnung das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu kontrollieren und die Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Bettwäsche abgezogen, Kühlschrank gereinigt, Müll entsorgt).

11. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in seinen Prospekten, nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung er keinen Einfluss hat. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Im übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen.

12. Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Betriebsort.

14. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

15. Ergänzungen und Ãnderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

Hausordnung

1. Bitte vermeiden Sie störende Geräusche und Lärm. Von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr ist die Nachtruhe und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr die Mittagsruhe zu respektieren.

2. Das Gesamtobjekt, die Wohnung und das Inventar sind pfleglich zu behandeln.

3. Abfälle und Unrat sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

4. Es dürfen keine Gegenstände (insbesondere Zeitungspapier, Kinderwindeln, Binden etc.) in die Toilette geworfen werden. Sofern der Mieter oder seine Mitreisenden eine Verstopfung der Abflussrohre verursacht, gehen die Reinigungs- und Instandsetzungskosten zu seinen Lasten.

5. Türen und Fenster sind bei Abwesenheit und Unwetter geschlossen zu halten.

6. Die Mitnahme von Mobiliar und Geräten aus den Wohnungen an den Strand ist nicht gestattet.

7. Die Möbel aus der Wohnung dürfen nicht auf die Terrasse gestellt werden.

8. Ein Holzkohlegrill ist aus brandschutztechnischen Gründen in direkter Hausnähe untersagt.

9. Das Diebstahlrisiko für das persönliche Eigentum trägt der Gast.

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